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Ein intensives Jahr liegt hinter der Feuerwehr
38 Dienste wurden geleistet, davon 10 Einsätze. Der Wehr gehörten 175 Mitglieder an, davon 28 aktive Kameradinnen und Kameraden. 30 Kameraden sind in der Altersabteilung dabei. 7 Lehrgänge wurden auf Kreis- und Landesebene durchgeführt. Dazu wurden Osterfeuer, ein Tagesausflug nach Bremen, Radtour, Erntefest, Preisskat, Laternenumzug und der Weihnachtsmarkt in Helpsen gestaltet. Im vergangenen Jahr wurde in Eigenleistung das Brandmeister-Büro renoviert und eine neue große Überdachung am Hintereingang vom Feuerwehrhaus gebaut. Im ersten Halbjahr 2018 erwarten die Schierneicher ihr neues Fahrzeug, ein LF 10 Allrad. Es wird ein TLF ersetzen das 59 Jahre alt ist und ein TSF welches 34 Jahre alt ist. Ebenso wird es einen Führungswechsel in der Ortswehr geben. Michael Pusch, der seit 2006 in leitender Funktion tätig war, übergibt das Amt des Ortsbrandmeisters an seinen bisherigen Stellvertreter René Beissner. Neuer stv. Ortsbrandmeister wird Jörg Pörtner. Befördert wurden : Torsten Prochnow zum Feuerwehrmann, Jessica Bosien zur Hauptfeuerwehrfrau und Jennifer Kerkmann zur 1. Hauptfeuerwehrfrau. Wilfried Breitenbeck wurde für 50 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr geehrt.
Text/Bild: R. Beissner, Feuerwehr SG Nienstädt
Bild zur Meldung: Ein intensives Jahr liegt hinter der Feuerwehr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







