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Jahreshauptversammlung 2018

03.​02.​2018

Am Samstag den 03.02.2018 fand im "Heeßer Krug" die JHV der Freiwilligen Feuerwehr Bad Eilsen statt. Ortsbrandmeister Andreas Mohr und sein Stellvertreter Thorsten Everding berichteten über das abgelaufene Jahr 2017. Die Ortsfeuerwehr Rückte zu 71 Einsätzen aus. Weiterhin waren die Kameradinnen und Kameraden an insgesamt 193 Tagen ehrenamtlich für die Feuerwehr unterwegs, ob im Einsatz oder Ausbildungsdienst sowie zu Aus-und Fortbildungen und vielen weiteren Aufgaben. Hierfür dankte Thorsten Everding den Kameradinnen und Kameraden, sowie Ihren Familien die Ihre Liebsten zu jeder Tages- und Nachtzeit für das wohl der Allgemeinheit entbehrten.  Geehrt wurden Lothar Büthe für 25 Jährige passive Mitgliedschaft sowie Willi Lahmann für -sage und schreibe- 70 Jährige passive Mitgliedschaft, vielen dank dafür! Auch in der Einsatzabteilung gab es Beförderungen.

 

Befördert wurden Andreas Müller (Hauptfeuerwehrmann), Jan-Phillip Kramer (Feuerwehrmann), Fabian Spillmann (Feuerwehrmann) Maik König (Feuerwehrmann Anwärter), Justin Back (Oberfeuerwehrmann) und Lucas Möllerfeld (Oberfeuerwehrmann).

 

Nach der Versammlung wurde ein deftiges Schnitzelbuffet gereicht.

 

Text: T. Hornig Feuerwehr Bad Eilsen

 
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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