Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Tag der offenen Tore
25.10.2026
JHV Feuerwehr Röhrkasten
Ortbrandmeister Fritz Kranz blickt in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Röhrkasten, welche am 20.01.2018 in der Gaststätte „Zum Grünen Kranze“ stattfand, auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück. Gründe dafür sind die gestiegene Mitgliederzahl (von 97 auf 103 Personen), sein eigenes 25-jähriges Dienstjubiläum, welches gebührend gefeiert wurde, sowie die Gesundheit seiner Mitglieder. Die aktive Wehr besteht zurzeit aus 22 männlichen Kameraden und 2 weiblichen Kameradinnen. Die Jugendfeuerwehr zählt derzeit nur 3 Mitglieder, Tendenz in diesem Jahr aber steigend.
Insgesamt wurde die Feuerwehr Röhrkasten fünf Mal alarmiert. Darunter ein überfluteter Keller, zwei Mal ein BMA-Einsatz, ein Kleinbrand und am vergangenen Donnerstag aufgrund eigetretener Sturmschäden. Außerdem besuchten Kranz‘ Kameraden u.a. den Sprechfunkerlehrgang, den Atemschutzlehrgang und die Kettensägenlehrgänge 1+2.
Fritz Kranz beförderte den stellvertretenden Stadtbrandmeister Volker Schramm zum Hauptbrandmeister und Joachim Gräfer zum ersten Hauptfeuerwehrmann. Dirk Hahne, stellvertretender Kreisbrandmeister ehrte Fritz Kranz anlässlich seines 40. Dienstjubiläums. Zusammen mit Fritz Kranz ist auch Georg Kütemeier in die Frreiwillige Feuerwehr Röhrkasten eingetreten, der ebenfalls mit einer Urkunde ausgezeichnet wurde.
Text/Bild: Feuerwehr Röhrkasten
Bild zur Meldung: JHV Feuerwehr Röhrkasten
Fotoserien
JHV Feuerwehr Röhrkasten (20.01.2018)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







