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Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Tag der offenen Tore
25.10.2026
Feuerwehr Enzen verbessert Hygiene
Durch eine Spende der Firma Hagebaucentrum Altenburg aus Stadthagen konnten wir die Hygiene nach einem Einsatz verbessern. Uns wurde freundlicherweise ein Hochdruckreiniger und ein Industriestaubsauger gespendet. Hiermit können wir beispielsweise nach einem Brandeinsatz direkt an der Einsatzstelle oder vor dem Gerätehaus die benutzten Gerätschaften mit dem Hochdruckreiniger säubern und das Gerätehaus und die Innenräume des Fahrzeuges mit dem Staubsauger absaugen. So verhindern wir die mögliche Verschleppung von Kontaminiertem Material von der Einsatzstelle ins Gerätehaus und verbessern so die Hygiene. Wir mindern so die Gefahr, das ehrenamtliche Einsatzkräfte sich mit schädlichen Stoffen kontaminieren können und beugen einer Gesundheitsgefahr vor. Wir danken der Firma Hagebaucentrum Altenburg sehr für die Geräte und das Interesse die Bedingungen für die Ehrenamtlichen zu verbessern.
Text/Bild: Feuerwehr Stadt Stadthagen
Bild zur Meldung: Feuerwehr Enzen verbessert Hygiene
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







