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32 neue Feuerwehrmänner und –frauen für die Einwohner des Landkreises Schaumburg.

11.​10.​2019

In der vergangenen Woche fand wieder ein Truppmann 1-Lehrgang des Landkreises Schaumburgs am Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Meinsen-Warber-Achum statt. Dieser fand zur regulären Schul- und Arbeitszeit von 08.00 bis 16.30Uhr statt. Für die 32 Teilnehmer aus den Städten und Samtgemeinden Auetal, Bückeburg, Nienstädt, Rinteln, Rodenberg, Sachsenhagen und Stadthagen standen neben den Theoretischen Grundlagen auch Praktische Übungen auf den Lehrplan. Neben den rechtlichen Grundlagen der freiwilligen Feuerwehr, die Fahrzeug und Gerätekunde, sowie das richtige Absichern einer Einsatzstelle und Arbeiten mit der Steckleiter und Schiebleiter auf den Plan. Des Weiteren wurden verschiedene Varianten des Löschangriffes und der einfachen Technischen Hilfeleistung gelehrt.

 

In den kommenden zwei Jahren werden die 32 neuen Feuerwehrmänner und –frauen in ihren heimischen Ortsfeuerwehren weiter ausgebildet, wo auf den Basics aufgebaut wird und weitere Lehrgänge, wie z.B. der Sprechfunklehrgang oder der Atemschutzgeräteträgerlehrgang, absolviert werden können. Nach zwei Jahren Ausbildung in den Ortsfeuerwehren haben die jetzigen Teilnehmer des Truppmann 2-Lehrgang ihre Grundausbildung beendet und dürfen nun an weiterführenden Lehrgängen, wie z.B. den Truppführer- oder Technischen Hilfeleistungs-Lehrgang, an der NABK in Celle, Celle-Scheuen oder Loy teilnehmen. Besonders erfreulich ist wieder die hohe Anzahl der weiblichen Teilnehmer – in diesem Lehrgang waren es 14 Frauen.

 

Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg

 

Bild zur Meldung: 32 neue Feuerwehrmänner und –frauen für die Einwohner des Landkreises Schaumburg.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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