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„Ein Danke sagt mehr als tausend Worte“ - Besonderer Besuch bei der Feuerwehr Bückeburg
Am 23. Juni 2019 wurden die Feuerwehren Meinsen-Warber-Achum, Rusbend, Bückeburg-Stadt sowie die ELW-Gruppe der Stadtfeuerwehr zu einem schweren Verkehrsunfall in den Schaumburger Wald gerufen. (Bericht) Aus einem verunglückten PKW mussten die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zwei junge Frauen retten. Keine ungewöhnliche Aufgabe für die Einsatzkräfte, anders die Situation am vergangen Dienstagabend wo sich Lotta Körner und Katharina Grünhage auf den Weg machten um sich bei ihren Rettern zu bedanken und ihnen ein Präsent überreichten.
Dieses zur Freude aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte, da eine solche Geste nicht selbstverständlich ist. In einer Gesprächsrunde berichteten die beiden über ihr Erlebnis und Genesungsfortschritt. Interessant und lehrreich waren die Schilderungen der beiden, wie sie die Rettung erlebt haben. Sie lobten die professionelle Arbeit der Rettungskräfte. Stellvertretend für alle Einsatzkräfte dankten Dirk Dehne, Jens Brackmann und Oliver Liese den beiden für ihre Anerkennenden Worte und wünschen Ihnen weiterhin gute Besserung und alles gute für die Zukunft.
Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg
Bild zur Meldung: „Ein Danke sagt mehr als tausend Worte“ - Besonderer Besuch bei der Feuerwehr Bückeburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







