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Ministerpräsident besucht Kreisfeuerwehr
Am Mittwoch besuchte Ministerpräsident Stefan Weil auf Einladung der Kreisfeuerwehr die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Stadthagen. Das Team Presse hat sich um einen Besuch im Rahmen seiner Sommerreise beworben und Erfolg. Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote begrüßte zusammen mit Landrat Jörg Farr, Landtagsabgeordneten Karsten Becker und Kreistagsmitglied Heiko Tadge den Gast und führte ihn durch die FTZ und die verschiedenen Werkstätten. Weil merkte an, dass er zwar 15 Jahre als Dezernent für die Feuerwehr in Hannover zuständig war, aber noch nie eine solche Zentrale besucht habe. Bei dem Rundgang wurde das Platzproblem sowohl in der Fahrzeughalle als auch in den Schulungsräumen deutlich. Anschließend ging es hinter die FTZ, wo der geplante Neubau der FTZ geplant ist. An dem noch auf dem Gelände stehenden Gebäude zeigte die Höhenrettungsgruppe der Kreisfeuerwehr eine Patientenrettung vom Balkon.
Im Anschluss zeigte der Fernmeldezug die Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Drohne. Diese konnte er dann auch selbst ausprobieren. Zum Abschluss stand der Ministerpräsident für fragen und wünsche zur Verfügung. Hierbei ging es unter anderem um die Freistellung von Mitgliedern für Fahrten, die Mitgliedersituation in kleinen Gemeinden und das Problem bei Fahrzeugbränden bei neueren Fahrzeugen mit Kohlefaser und alternativen Antrieben. Von der Kreisjugendfeuerwehr bekam er eine Einladung, um im nächsten Jahr beim Zeltlager einen Tag bei der Essenausgabe zu unterstützen.
Text/Bild: Kreisfeuerwehr Schaumburg - Team Presse
Bild zur Meldung: Ministerpräsident besucht Kreisfeuerwehr
Fotoserien
Ministerpräsident besucht Kreisfeuerwehr (31.07.2019)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







