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Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Klein Holtensen/Wiersen
Ortsbrandmeister Michael Sostmann begrüßte am Freitagabend alle Mitglieder und Gäste zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Klein Holtensen/Wiersen. Ortsbrandmeister Sostmann berichtete über 2 Fehlalarme, 3 Technische Hilfeleistungen, und eine Rauchentwicklung in Antendorf, zu denen die Ortsfeuerwehr im vergangenen Jahr alarmiert wurde. Weiterhin fand im abgelaufenen Jahr eine Kameradschaftsfahrt nach Helgoland statt. "Zukünftig wird jedes Feuerwehrhaus der Gemeinde mit LEDs ausgestattet" berichtete Sostmann. Ebenfalls werden die Feuerwehrhäuser mit Wlan für das Feuerwehrprogramm FeuerOn ausgerüstet. Seinen Dank sprach Sostmann gegenüber allen Mitgliedern für die geleisteten 3000 Dienststunden aus. Für 40 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr Klein Holtensen/Wiersen wurden Axel Scholz und Friedrich-Wilhelm Trute geehrt. 40 Jahre fördernde Mitgliedschaft erreichte Heinz Ebeling. Michael Sostmann bedankte sich bei Gisela Sostmann und Nicole Herrmann, für die nette Bewirtung während der Jahreshauptversammlung und überreichte beiden einen Gutschein als Dankeschön.
Text: Feuerwehr Klein Holtensen
Bild: Kerstin Lange
Bild zur Meldung: Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Klein Holtensen/Wiersen
Fotoserien
Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Klein Holtensen/Wiersen (01.02.2019)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







