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KFW - Fernmeldezug blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück

15.​12.​2019

Am vergangenen Samstag fand der alljährige Jahresabschluss des Fernmeldezuges des Landkreises Schaumburg in Stadthagen statt.

Oliver Willert, Leiter Fernmeldezug, berichtete, dass der Fernmeldezug gut besetzt ist und die Mitglieder gegenüber dem Vorjahr mit 27 Feuerwehrleuten stabil blieb.

10 Einsätze, 5 Übungen sowie 39 Dienstabende absolvierten die Mitglieder des Fernmeldezuges, wobei auch die Drohne unter anderem bei Bränden und Personensuchen zum Einsatz kam.

Der Ausbildungsdienst für Multicopter Piloten (Drohne) wird auch im nächsten Jahr fortgeführt, bis alle Mitglieder auf der Drohne zu geschult worden sind.

Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote beförderte Andreas Heine zum Hauptlöschmeister und berichtete kurz über aktuelle Angelegenheiten der Kreisfeuerwehr.

Marc-Henning Kommerein und Joachim Muth übergaben die Einsatzcoins der Bundeswehr vom dem Moorbrand in Meppen. Insgesamt bekamen 9 Mitglieder Ihren Einsatzcoin überreicht.

Bild und Bericht: Team Presse Kreisfeuerwehr

 

Gruppenfoto zum Jahresabschluss

Foto der Kollegen zum Jahresabschluss

 

Bild zur Meldung: KFW - Fernmeldezug blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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