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KFW - Feuerwehren nehmen Dienstbetrieb wieder auf

27. 05. 2020

Durch einen entsprechenden  Erlass der Niedersächsischen Landesregierung ist der Dienstbetrieb in den Einsatzabteilungen wieder – unter Einhaltung von Hygienestandards – möglich.


Die regelmäßigen Übungsdienste sind ein wichtiger Bestandteil bei der Aus‐ und Fortbildung der  ehrenamtlichen Brandschützer, um die Einsatzfähigkeit und ‐bereitschaft zu erhalten. Bis Anfang März  konnten sich die ehrenamtlichen Brandschützer zu Diensten in größeren Gruppen treffen und Dienste durchführen. Dann machte die Corona‐Pandemie auch nicht vor den Feuerwehren halt und gemäß Erlass der Niedersächsischen Landesregierung zur Reduzierung sozialer Kontakte, war es auch untersagt, Übungsdienste durchzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung waren Einsätze der  Feuerwehren.  

 

Die  Sicherstellung  der  Funktions‐  und  Einsatzfähigkeit  der Gefahrenabwehr-Organisationen ist das oberste Ziel der empfohlenen Maßnahmen. Die Um‐ und Durchsetzung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Träger. Dieser erlässt zur Regelung des Dienstbetriebs ggfs. ergänzende Dienstanweisungen.

 

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona‐Virus lässt ab dem 11.05.2020 den Ausbildungsbetrieb in den Einsatzabteilungen und in den Kinder- und  Jugendfeuerwehren unter  entsprechenden  Vorrausetzungen  zu.  Da  die Wiederaufnahme  an  Vorrausetzungen gebunden ist, kann in einer abgestuften Vorgehensweise diese Öffnung umgesetzt werden. Trotz der gesetzlichen Lockerungen gerade im Bereich der Kinder und Jugendfeuerwehren resultiert hieraus kein automatischer Zwang zur sofortigen Wiederaufnahme der jeweiligen Dienste  bzw. Öffnung der entsprechenden Bereiche. Hier sollte ein Einklang mit den anderen Bereichen der  Kinder‐ und Jugendarbeit vor Ort sichergestellt werden.


Nun ist es endlich soweit, die ersten Schaumburger Feuerwehren nehmen ab dem 02.06.2020 den Dienstbetrieb wieder auf. Zwischenzeitlich hatten einige Schaumburger Feuerwehren virtuellen Dienste durchgeführt, um den Kontakt untereinander aufrecht zu erhalten und weiterhin theoretische Aus‐ und Fortbildung betreiben zu können.


Nach nun etwa 3 Monaten „aktive“ Übungspause können die meisten Feuerwehren im Landkreis Schaumburg den Übungsbetrieb in den Einsatzabteilungen wieder aufnehmen. Dazu gehören auch die Einheiten der Kreisfeuerwehr und die Kreisfeuerwehrbereitschaften.


Derzeit stellen die Ehrenamtlichen ihre Hygienekonzepte auf die jeweiligen örtlichen Begebenheiten um. In der ersten Phase werden vorrangig theoretische Übungseinheiten stattfinden, darunter auch  eine Hygieneeinweisung. Ab der zweiten Phase (>14 Tage nach Phase 1) geht es nach und nach in den  praktischen Übungsdienst, der in Kleingruppen von maximal 10 Personen durchgeführt werden darf.

 

Neben  den  bereits  genannten  Punkten,  müssen  alle Teilnehmer  dokumentiert  werden,  um  bei  Verdachtsfällen die Kontaktpersonen schnell ausfindig zu machen. Für die Hygiene stehen ausreichend  Hände‐  und  Flächendesinfektionsmittel  zur Verfügung.  Ebenfalls  beachtet  werden  muss  der Mindestabstand von 1,5 m. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasenschutz  Pflicht.  Die Hinweise  seitens  der  Feuerwehrunfallkasse  und  des niedersächsischen  Innenministeriums werden dabei genau beachtet.


Derzeit  noch  ausgenommen  sind  Lehrgänge  auf  Kreisebene und  der  Leistungsnachweis  für  Atemschutzgeräteträger sowie Kinder‐ und Jugendfeuerwehrdienste. Für diese Bereiche wird gerade  an den Konzepten gearbeitet, um auch hier, unter den für die Feuerwehren gültigen Hygienestandards, den Betrieb wiederaufzunehmen.

 

Pressemitteilung: Kreisfeuerwehr Schaumburg; Team Presse

 
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