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KFW - Feuerwehren nehmen Dienstbetrieb wieder auf
Durch einen entsprechenden Erlass der Niedersächsischen Landesregierung ist der Dienstbetrieb in den Einsatzabteilungen wieder – unter Einhaltung von Hygienestandards – möglich.
Die regelmäßigen Übungsdienste sind ein wichtiger Bestandteil bei der Aus‐ und Fortbildung der ehrenamtlichen Brandschützer, um die Einsatzfähigkeit und ‐bereitschaft zu erhalten. Bis Anfang März konnten sich die ehrenamtlichen Brandschützer zu Diensten in größeren Gruppen treffen und Dienste durchführen. Dann machte die Corona‐Pandemie auch nicht vor den Feuerwehren halt und gemäß Erlass der Niedersächsischen Landesregierung zur Reduzierung sozialer Kontakte, war es auch untersagt, Übungsdienste durchzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung waren Einsätze der Feuerwehren.
Die Sicherstellung der Funktions‐ und Einsatzfähigkeit der Gefahrenabwehr-Organisationen ist das oberste Ziel der empfohlenen Maßnahmen. Die Um‐ und Durchsetzung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Träger. Dieser erlässt zur Regelung des Dienstbetriebs ggfs. ergänzende Dienstanweisungen.
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona‐Virus lässt ab dem 11.05.2020 den Ausbildungsbetrieb in den Einsatzabteilungen und in den Kinder- und Jugendfeuerwehren unter entsprechenden Vorrausetzungen zu. Da die Wiederaufnahme an Vorrausetzungen gebunden ist, kann in einer abgestuften Vorgehensweise diese Öffnung umgesetzt werden. Trotz der gesetzlichen Lockerungen gerade im Bereich der Kinder und Jugendfeuerwehren resultiert hieraus kein automatischer Zwang zur sofortigen Wiederaufnahme der jeweiligen Dienste bzw. Öffnung der entsprechenden Bereiche. Hier sollte ein Einklang mit den anderen Bereichen der Kinder‐ und Jugendarbeit vor Ort sichergestellt werden.
Nun ist es endlich soweit, die ersten Schaumburger Feuerwehren nehmen ab dem 02.06.2020 den Dienstbetrieb wieder auf. Zwischenzeitlich hatten einige Schaumburger Feuerwehren virtuellen Dienste durchgeführt, um den Kontakt untereinander aufrecht zu erhalten und weiterhin theoretische Aus‐ und Fortbildung betreiben zu können.
Nach nun etwa 3 Monaten „aktive“ Übungspause können die meisten Feuerwehren im Landkreis Schaumburg den Übungsbetrieb in den Einsatzabteilungen wieder aufnehmen. Dazu gehören auch die Einheiten der Kreisfeuerwehr und die Kreisfeuerwehrbereitschaften.
Derzeit stellen die Ehrenamtlichen ihre Hygienekonzepte auf die jeweiligen örtlichen Begebenheiten um. In der ersten Phase werden vorrangig theoretische Übungseinheiten stattfinden, darunter auch eine Hygieneeinweisung. Ab der zweiten Phase (>14 Tage nach Phase 1) geht es nach und nach in den praktischen Übungsdienst, der in Kleingruppen von maximal 10 Personen durchgeführt werden darf.
Neben den bereits genannten Punkten, müssen alle Teilnehmer dokumentiert werden, um bei Verdachtsfällen die Kontaktpersonen schnell ausfindig zu machen. Für die Hygiene stehen ausreichend Hände‐ und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Ebenfalls beachtet werden muss der Mindestabstand von 1,5 m. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasenschutz Pflicht. Die Hinweise seitens der Feuerwehrunfallkasse und des niedersächsischen Innenministeriums werden dabei genau beachtet.
Derzeit noch ausgenommen sind Lehrgänge auf Kreisebene und der Leistungsnachweis für Atemschutzgeräteträger sowie Kinder‐ und Jugendfeuerwehrdienste. Für diese Bereiche wird gerade an den Konzepten gearbeitet, um auch hier, unter den für die Feuerwehren gültigen Hygienestandards, den Betrieb wiederaufzunehmen.
Pressemitteilung: Kreisfeuerwehr Schaumburg; Team Presse
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