Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 

25.​10.​2026

 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

KFW - Rückblick Einsatz Hohenstein

03.​06.​2020
Rückblick
Am 21.05.2020 ist am Hohenstein, im Landkreis Hameln-Pyrmont, eine Person etwa 12m in eine Felsspalte gestürzt.
Die Höhenrettung der Kreisfeuerwehr Schaumburg wurde daher zur Unterstützung nach Hessisch Oldendorf alarmiert. Die Verletzte wurde rettungsdienstlich durch einen Notfallsanitäter versorgt, von den Höhenrettern mit Schleifkorbtrage gerettet und anschließend dem Rettungsdienst übergeben und in ein Krankhaus transportiert. 
 
Heute fand eine Einsatznachbesprechung zum oben genannten Einsatz mit 10 Teilnehmern im Feuerwehrhaus Rinteln statt. Weitere 6 Teilnehmer schalteten sich via Webex dazu. Dabei wurde der Einsatz am Hohenstein noch einmal durchgesprochen und das Feedback der Höhenretter gesammelt.
 

Bild zur Meldung: KFW - Rückblick Einsatz Hohenstein

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen