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10.10.2026 - Uhr bis Uhr
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25.10.2026
KFW - Trockendes Wetter sorgt für steigende Brandgefahr
Zum Wochenende soll für den Landkreis Schaumburg die Waldbrandstufe 4 erreicht werden. Der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes erwartet für den Bereich Schaumburg die zweithöchste Warnstufe.
Aufgrund der hohen Brandgefahr in Teilen Niedersachsens stehen auch die beiden Flugzeuge des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen für Beobachtungsflüge in Standby. Neben Niedersachsen werden die Luftbeobachter auch Teile des Harzes, die im Bundesland Sachsen-Anhalt liegen, überwachen.
Tipps der Feuerwehr zur Verhütung von Wald und Flächenbränden:
Vermeiden Sie unbedingt offenes Feuer und Rauchen im Wald, auf Grasflächen und auf den Straßen die durch die Wälder führen. Schmeißen Sie keine Zigarettenkippen aus dem fahrenden Auto.
Durch heiße Teile an abgestellten Fahrzeugen besteht die Gefahr von Bränden! Stellen Sie Autos deshalb nur auf befestigten Flächen ab.
Im privaten Umfeld sollte bei dieser Trockenheit auf das Abflammen von Unkraut verzichtet werden, da ein übergreifen auf trockene Hecken und Buschwerk möglich ist.
Sollte eine Rauchentwicklung oder ein Feuer entdeckt werden, melden sie dies sofort per Notruf 112 an die Leitstelle.
Bild zur Meldung: KFW - Trockendes Wetter sorgt für steigende Brandgefahr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







