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KFW - Weiterhin hohe Gefahr von Naturbränden

08.​08.​2020

Aufgrund des anhaltenden, trockenen und warmen Wetters besteht für den Landkreis Schaumburg weiterhin eine hohe Gefahr von Wald- und Flächenbränden.

 

Bitte beherzigen Sie folgende Tipps:

- Werfen Sie keine brennenden Gegenstände aus dem Auto.

- Vermeiden Sie das Rauchen in der freien Natur und beachten Sie die Rauchverbote im Wald.

- Legen Sie keine offenen Feuer an, insbesondere nicht in der Nähe von Wäldern und trockenen Feldern (Getreidefelder, Stoppelfelder).

- Grillen Sie nicht in der freien Natur, verzichten Sie auf Einweggrills.

- Halten Sie beim Grillen im eigenen Garten Löschmittel (z. B. Gartenschlauch, Gießkanne, Eimer,...) bereit.

- Nutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen. Die Hitze von Katalysatoren kann trockenes Gras – und somit auch Ihr Auto – in Brand setzen.

- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern und in die Feldmark für Rettungsfahrzeuge frei.

- Unterlassen Sie das Abflammen von Unkraut.

 

Weitere Infos finden Sie unter 

https://www.dwd.de/…/landwirtschaft/2_agrarwetter/_node.html

 

Symbolbild

 

Bild zur Meldung: KFW - Weiterhin hohe Gefahr von Naturbränden

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen