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NEN - Weihnachtliche Überraschung kommt mit dem Feuerwehrauto

13.​12.​2020

 

Durch die Coronavirus-Pandemie sind in diesem Jahr in Ohndorf nahezu alle Veranstaltungen ausgefallen. Auch der beliebte und gemütliche Weihnachtsmarkt fand in diesem Jahr nicht statt.

 

Um den Kindern in dieser Zeit trotzdem ein kleines Lächeln ins Gesicht zu zaubern, haben die Ohndorfer Feuerwehrleute beschlossen, kleine Überraschungen zu verteilen.

 

Mit dem Feuerwehrauto verteilten die Weihnachtselfen Julia Stemme und Petra Stemme, sowie Marco „Rudolph“ Thiele die kleinen Präsente an 28 Ohndorfer Jungen und Mädchen. Voraussetzung war, dass ein geputzter Stiefel vor der Tür stand.

 

Mit großen Augen warteten einige Kinder hinter dem Fenster schon auf die Helfer des Weihnachtsmanns. Der Stiefel wurde dann schnell mit etwas Süßem, Obst und kleinen Spielsachen gefüllt. Kaum war’s geschehen, machten sich die fleißigen Feuerwehrleute auf den Weg zum nächsten Haushalt.

 

Insgesamt wurde die Idee von den Ohndorfern gut aufgenommen und die Helfer des Weihnachtsmanns hatten Spaß daran, Kindern eine Freude zu bereiten.

 

Bild und Text: Feuerwehr Ohndorf

 

Bild zur Meldung: NEN - Weihnachtliche Überraschung kommt mit dem Feuerwehrauto

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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