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BBG - Der Nikolaus kommt mit dem Feuerwehrauto
Die Abenddämmerung setzte ein und kurz darauf flackerten einige Blaulichter der Löschfahrzeuge, durch die Straßenzüge von Meinsen, Warber und Achum.
Kein Feuer und kein Unfall, sondern ein besonderer Auftrag stand bei der Ortsfeuerwehr Meinsen-Warber-Achum an; der Nikolaus benötigte die Hilfe der Wehrleute, um zahlreiche Überraschungen zu verteilen.
Aufgrund der aktuellen Situation, war eine traditionelle Nikolausfeier auf dem Meinser Weihnachtsmarkt nicht möglich und die Mitglieder der Ortsfeuerwehr M-W-A machten sich Gedanken, wie eine Alternative Lösung umgesetzt werden könnte.
Hierbei kam die Idee auf, dass man die Präsente gegen ein zuvor im Briefkasten abgegebenes, selbstgemaltes, Bild, an die Haustür übergeben kann.
So malten über 100 Kinder und Jugendliche zahlreiche Bilder und Briefe zum Nikolaus und warfen diese vorab in den Briefkasten am Feuerwehrhaus ein.
Die Organisatoren nahmen sich vorab die Zeit und beantworteten jeden Brief und jedes Bild mit einer persönlichen Nachricht, für das jeweilige Kind.
Am gestrigen Abend war es nun soweit, viele strahlende Kinderauge gab es, als der Nikolaus aus dem Löschfahrzeug stieg und jedem sein kleines Präsent, auf Abstand, überreichte und zu jedem Brief und Bild eine persönliche Antwort überreichte.
Für die kleinen und großen unter uns ein besonderes Highlight, welches für nette Träume und Zufriedenheit sorgte.
Die Organisatoren zeigten sich im Anschluss sehr zufrieden. Sollte der Nikolaus im nächsten Jahr wieder Unterstützung benötigen, so stehen die Männer und Frauen der Ortsfeuerwehr Meinsen-Warber-Achum gerne zur Stelle.
Bild und Bericht: Stadtpressewart Bückeburg
Bild zur Meldung: BBG - Der Nikolaus kommt mit dem Feuerwehrauto
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







