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EIL - Leistungsnachweis der Atemschutzgeräteträger
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen, ist in Zeiten der Corona Pandemie eine besondere Herausforderung.
Schließlich gibt es keine Übungsdienste, in denen sich die Einsatzkräfte stetig fort- und weiterbilden können.
Insbesondere für Atemschutzgeräteträger gelten aber besondere Anforderungen, die auch jetzt erfüllt werden müssen. So muss jeder Atemschutzgeräteträger einmal im Jahr einen so genannten Leistungsnachweis erbringen.
Dieser stellt sicher, dass die Einsatzkräfte den körperlichen Anstrengungen eines Einsatzes gewachsen sind. Der genau definierte Leistungsnachweis findet normalerweise in der feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen, auf einer speziell dafür eingerichteten Anlage statt.
Doch aufgrund der Corona Pandemie musste diese Anlage vorübergehend geschlossen werden und steht für Leistungsnachweise zeitweise nicht zur verfügung.
Um die Einsatzbereitschaft unserer Einsatzkräfte dennoch sicherzustellen, hat der Atemschutzbeauftragte der Samtgemeinde Eilsen, Daniel Bölsing, zusammen mit seinem Team ein Konzept erarbeitet, um unter strengsten Hygienemaßnahmen diesen Nachweis trotzdem erbringen zu können.
Dieser alternativen Leistungsnachweis beinhaltet unter anderem das Tragen von so genannten Schlauchtragekörben, Treppensteigen sowie einen Rundmarsch über mehr als einen Kilometer.
Diese Aufgaben müssen von den Atemschutzgeräteträgern mit voller Schutzausrüstung zum Teil mehrfach wiederholt werden um die Belastung in einem Einsatz zu simulieren. Die geleistete körperliche Arbeit orientiert sich in dem Konzept von Daniel Bölsing uns seinem Team dabei an genau die Werte, welche in dem herkömmlichen Leistungsnachweis laut der Feuerwehrdienstvorschrift 7 klar definiert sind.
Dabei ist im alternativen Konzept ein Zeitlimit von circa 30 Minuten vorgesehen. Auch müssen die Einsatzkräfte den gesamten Nachweis mit nur einer Flaschenfüllung absolvieren können, ohne dass ihnen die Luft ausgeht. Nur wenn alle Aufgaben in den vorgegebenen Rahmenbedingungen absolviert wurden, darf die Einsatzkraft auch weiterhin in den Atemschutzeinsatz.
Dass dies kein einfacher Spaziergang ist, davon konnten sich schon vier Kameraden der Ortsfeuerwehr Ahnsen überzeugen. Sie absolvierten bereits am Samstag, den 30. Januar erfolgreich den Leistungsnachweis und sind so wieder für ein weiteres Jahr einsatztauglich.
Der Ablauf wurde von Daniel Bölsing sowie Gemeindebrandmeister Hartmut Krause dokumentiert und begleitet.
Die anderen Feuerwehren der Samtgemeinde Eilsen werden in den Kommenden Wochen folgen.
Bericht: Presse Feuerwehr Samtgemeinde Eilsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







