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SAC - Leistungsnachweis Atemschutzgeräteträger

02.​02.​2021

 

Einmal im Jahr müssen alle Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr einen sogenannten „Leistungsnachweis“ durchführen.

 

Dieser wird normalerweise in der „Fuerwehrtechnischen Zentrale“ in Stadthagen auf einer speziell dafür eingerichteten Anlage durchgeführt. 

 

Da aufgrund der Corona Pandemie die Anlage vorübergehend geschlossen ist, wurde ein alternativer Leistungsnachweis im und um das Feuerwehrhaus in Sachsenhagen durchgeführt.

 

Der Atemschutzgerätewart der Feuerwehren der Samtgemeinde Sachsenhagen, Dennis Jülke, hat eigens dafür ein Konzept und einen alternativen Leistungsnachweis entwickelt um trotzt der strengen Hygienemaßnahmen den alternativen Leistungsnachweis durchzuführen und dabei die Einsatzbereitschaft nicht zu gefährden.

 

Die Atemschutzgeräteträger mussten insgesamt vier Mal einen Pacour absolvieren, zwei Mal 20 mal einen vollen Kanister etwa 1 Meter hochziehen, sechs Mal ein Treppenhaus hoch und runter gehen und 200 Meter gehen. 

Diese Aufgaben müssen innerhalb von 30 Minuten und mit maximal einer Flaschenfüllung absolviert werden.

Nur wenn alle Teile erfolgreich absolviert wurden dürfen die Atemschutzgeräteträger weiterhin in den Atemschutzeinsatz.

 

Bild und Bericht: Presse Feuerwehr SG Sachsenhagen 

 

Bild zur Meldung: SAC - Leistungsnachweis Atemschutzgeräteträger

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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