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KFW - Impfungen starten
Impfungen für aktive Feuerwehrleute gestartet
Stadthagen. Die Impfung gegen das Coronavirus für aktive Feuerwehrleute hat am Dienstag im Impfzentrum des DRK Kreisverband Schaumburg begonnen.
In enger Abstimmung zwischen dem Landkreis, der Kreisfeuerwehr und dem DRK Impfzentrum wurden im Vorfeld Vorbereitungen getroffen, um die Impfungen für die Feuerwehren ab Mai umzusetzen.
Seitens der Kreisfeuerwehr wurde eine Abfrage gestartet, um eine Einschätzung zu erhalten, wie viele Feuerwehrmitglieder eine Impfung gegen Covid19 erhalten möchten und bisher nicht zu den Priorisierungsgruppen 1 oder 2 gehörten.
Bei der Verteilung der vom Impfzentrum zur Verfügung gestellten Termine wurde darauf geachtet, dass die Impfplätze gleichmäßig unter den Stadt/Samtgemeinde Feuerwehren aufgeteilt werden, um die Einsatzfähigkeit bei eventuell auftretenden Impfreaktionen nicht zu gefährden.
Am 04. Mai konnten sich die ersten aktiven Feuerwehrmitglieder im Schaumburger Impfzentrum impfen lassen.
Die ehrenamtlichen Brandschützer sind froh, dass sie nun endlich die Möglichkeit bekommen haben, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Pro Impftag werden etwa zwischen 60 und 240 Brandschützer geimpft. Bis alle Feuerwehrleute erstmalig geimpft sind, werden wenige Wochen vergehen.
Bilder: Ja zur Feuerwehr; FF Riehe (Die abgebildeten Personen tragen keinen Mundschutz, da es sich um Personen aus einem Haushalt handelt und Abstand zu anderen Personen eingehalten werden konnte!)
#Feuerwehr #Ehrenamt #EhrenamtinSHG #FFinSHG #hiorginshg #impfung #priorität #freiwillig #schaumburgzeigtrespekt
Bild zur Meldung: KFW - Impfungen starten
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







