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KFW - Übergabe der Auszeichnungen vom Einsatz Sächsische Schweiz

24.​08.​2023

 

 

Der große Waldbrand in der Sächsischen Schweiz im vergangenen Jahr ist vielen noch in Erinnerung. Unter den zahlreichen Einsatzkräften, die dort zum Einsatz kamen, befanden sich zwischen dem 08.08.22 und 14.08.22 auch 36 Einsatzkräfte aus dem Landkreis Schaumburg.
Ein gutes Jahr später wurden die Schaumburger Einsatzkräfte am 22.08.23 vom Land Sachsen für ihren Einsatz geehrt.


In der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen überreichte Regierungsbrandmeister Dascho Wehner die Auszeichnung. Unter den Gästen und Rednern befanden sich Landrat Jörg Farr, Ordnungsamtsleiterin Elvira Bockisch, die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Anna Sebode, Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote und der Abschnittsleiter Nord, Joachim Muth. 

In den Grußworten dankten sowohl Wehner als auch Farr und Grote den Schaumburger Einsatzkräften für Ihren kräftezehrenden Einsatz in der Sächsischen Schweiz.

 

Nach den Grußworten wurde die Auszeichnung, bestehend aus einer Bandschnalle und einer Medaillie an die 36 Einsatzkräfte feierlich überreicht.

 

Bild und Bericht: Kreisfeuerwehr

 

Bild zur Meldung: KFW - Übergabe der Auszeichnungen vom Einsatz Sächsische Schweiz

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Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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