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Feuerwehr Schoholtensen-Altenhagen gewinnt Regionalentscheid
Regionalentscheid LFV Bezirksebene Hannover
Am 12.05.2024 fand auf dem Festplatz in Stadthagen der Regionalentscheid der LFV-Bezirksebene Hannover statt. Aus den Landkreisen Northeim, Nienburg, Hildesheim, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und der Region Hannover reisten die über die jeweiligen Kreis-Leistungsvergleiche qualifizierten Gruppen an. Die 42 Gruppen stellten sich dabei vier Modulen.
In den vier Modulen mussten sich alle Gruppen der Fahrübung, dem Löschangriff, dem Atemschutz und dem Kuppeln einer Saugleitung beweisen. Während bei den Kreis-Leistungsvergleichen es sich um drei Module handelte, werden die Module beim Regionalentscheid um das Modul Atemschutz ergänzt.
Bei der Siegerehrung wurden Grußworte vom Landrat Jörg Farr, der Staatsministerin Katja Keul sowie dem Regierungsbrandmeister Dascho Wehner an die Teilnehmer:innen ausgerichtet.
Spannend wurde es dann bei den Platzierungen. Die ersten 13 Gruppen qualifizieren sich für den Landesentscheid in der LFV Bezirksebene Braunschweig im September.
Die Gruppe Schoholtensen-Altenhagen (Schaumburg) landete auf dem ersten Platz. Platz 2 erreichte die Feuerwehr Nöpke (Region Hannover) und auf dem dritten Platz folgte die Gruppe aus Woltringhausen (Nienburg).
Auf den weiteren Plätzen folgten:
4. Nienburg/Weser
5. Opperhausen
6. Iber
7. Holte-Langeln
8. Wallenstedt 2
9. Altgandersheim
10. Asche
11. Rittierode
12. Westerbrak
13. Wennenkamp
Ein besonderer Dank galt auch den Feuerwehren der Stadt Stadthagen sowie allen weiteren Helfern, die zum Gelingen des Regionalentscheides beigetragen haben.
Bild zur Meldung: Gruppenbild der 1.-3. Platzierten
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







