Spendenkonto
Aufgrund der Berichterstattung über die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) sind wir mehrfach angesprochen worden, ob man spenden kann.
Der Kreisfeuerwehrverband ist berechtigt Spendenbescheinigungen zu erstellen.
Wenn eine Spende einem bestimmten Zweck zu gute kommen soll, bitte im Verwendungszweck explizit benennen, z.B. mit PSNV. Das Spenden ist allgemein möglich, ohne Nennung eines Zweckes oder aber auch Zweckgebunden.
Die Kontonummer des Vereins haben wir im Bild hinterlegt.
Bild zur Meldung: Kontonummer Kreisfeuerwehrverband Schaumburg e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







