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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30.​05.​2026 - Uhr

 

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 
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Ansprechpartner

  Funktionsträger der Kreisfeuerwehr Schaumburg 

 

FunktionAnschriftTelefonTelefax

Kreisbrandmeister

 

Fürst-Wolrad-Str. 6a

31556 Wölpinghausen 

05037 - 98107

05037  98112

stv. Kreisbrandmeister und

Abschnittsleiter Süd


Zum Eisenhammer 20

31749 Auetal

05753 - 573 

Abschnittsleiter Nord

 
Bassebrink 23

31552 Rodenberg

0170 - 2016852

 

stv. Abschnittsleiter Süd


Zwischen den Wegen 4

31675 Bückeburg

05722 - 287519

 
stv. Abschnittsleiter Nord

 

05725 - 7060345

 

0173 - 6116653

 

Kreis-Jugendfeuerwehrwartin 

 

 

 

Kreis-Ausbildungsleiterin

 

stv. Kreis-Ausbilungsleiter

 

01523 3610653

 

01514 1447472

 

Kreis-Sicherheitsbeauftrager

  

Kreis-Brandschutzerziehung/-aufklärung

  

Berlitzweg
31683 Obernkirchen

05724 - 9059366

0152 - 0381511

 

Umweltschutzeinheit

 

Jo-Christian Herbst

 

 

 

Information- und Kommunikation 

 

  

Team Presse und

Verleih ÖA Material Kreisfeuerwehr 

 

Webmaster

 

 

E-Mail Neuanlage/Änderung

 

 

 

Stephan

Korte

L. Nerge

 

Lena Nerge

0162 - 3436398

 

 

0172 - 5108227

 

 

 

 

 

 

 

 

Technische Einsatzleitung

 

Oliver Salomon 

05043 - 963086

 

folgt

 
Höhenrettung

 

 

Sven Thiele

 

0173 - 2372747

 

0171 - 1934404

 
FeuerON

 

05723 - 4189 

Psychosoz. Notfallversorgung

 

 

 

0177-25 34 707 
    

 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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