Truppführer
Die Truppführer sind die „Augen“ der Gruppenführer und des Einsatzleiters. Sie müssen insbesondere die Gefahren beim Einsatz erkennen und darauf richtig reagieren. Der Truppführerlehrgang ist somit der Einstieg in die Führungsausbildung. Ziel ist es, die Teilnehmer zum Führen eines Trupps in der Gruppe oder Staffel zu befähigen.
Lehrgangsdauer: mind. 35 Stunden
Voraussetzungen: abgeschlossene Truppmanausbildung
Lehrgangsleiter: Thomas Wimmer
Telefon: 05722 9684601
E-Mail:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







