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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

18. 04. 2024 - Uhr bis 21:00 Uhr

 

21. 04. 2024

 

26. 04. 2024 - Uhr

 
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GWG- Zug

 

 

Zugführer GW/G-Zug

Heiko  Wilharm                 
 

stv. Zugführer GW/G-Zug

Sebastian Lübke
 

 

Gerätewagen Gefahrgut-Zug

Eine Teileinheit der Umweltschutzeinheit des Landkreises Schaumburg ist der GW/G-Zug. Der Gerätewagen Gefahrgut ist in der Feuerwehrtechnischen Zentrale stationiert. Der Gerätewagen ist das zentrale Einsatzfahrzeug für Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern und verfügt über eine umfangreiche Beladung für derartige Einsätze. Zur Beladung gehören neben Körperschutzkleidung, Mess- und Nachweistechnik auch zahlreiche Materialien zum Abdichten, Auffangen und Umfüllen von Gefahrstoffen.

 

Der GW/G kann nur im Zusammenwirken mit weiteren Lösch- und Sonderfahrzeugen tätig werden. Um die spezielle Ausrüstung sachgerecht einsetzen zu können, ist speziell ausgebildetes Personal erforderlich. Aus diesem Grund rückt im Einsatzfall der GW/G-Zug mit weiteren Fahrzeugen aus. Neben dem Gerätewagen Gefahrgut und einem ELW 1 rückt zusätzlich ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 und ein Mannschaftstransportwagen mit aus. Seit 2016 engagiert sich die Feuerwehr Liekwegen zusätzlich im Gefahrgutzug und führt Personal mit einem Mannschaftstransportwagen zu. Alle Einsatzkräfte sind ehrenamtlich im Gerätewagen Gefahrgut-Zug tätig und haben sich neben ihrer normalen Feuerwehrausbildung für Einsätze im Umgang mit ABC Gefahren qualifiziert. Entsprechende Sonderlehrgänge für ABC - Einsätze an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) werden regelmäßig besucht.

 

Bei Gefahrstoffeinsätzen arbeitet der GW/G-Zug eng mit anderen Teileinheiten der Umweltschutzeinheit sowie den örtlichen Einsatzkräften zusammen.

Gerätewagen Gefahrgut
Gefahgutzug

 

Der neue Gefahrgutzug der Umweltschutzeinheit setzt sich aus einem. ElW 1 des Fermeldezuges, einem Mannschaftstransportwagen, dem Tanklöschfahrzeug 4000 und dem Gerätewagen Gefahrgut zusammen. 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

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