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Fachzug Katastrophenschutz und Dekon

Patrick Möller, ZF

Zugführer Fachzug Katastrophenschutz und Dekon

Patrik Möller 

Björn Wilharm - stv. ZF

stv. Zugführer Fachzug Katastrophenschutz und Dekon

Björn Wilharm 

Eine Teileinheit der Umweltschutzeinheit des Landkreises Schaumburg ist der Fachzug (FZ) KatS & Dekon. Der FZ KatS & Dekon verfügt über ein Wechselladerfahrzeug (WLF) mit diversen Abrollbehältern (AB) und übernimmt u.a. spezielle Logistikaufgaben.

Der AB-Atemschutz/Strahlenschutz (AS) ist die mobile Atemschutzreserve des Landkreises Schaumburg. Er wird bei größeren Brand- und Gefahrstoffeinsätzen hinzugezogen, um die Versorgung mit Atemschutztechnik (Flaschen, Masken, Filter, Atemschutzgeräte) sicherzustellen. Neben dem Einsatzgeschehen werden auch Atemschutzausbildungen (außer Heißausbildungen) durch den AB-AS unterstützt. Die zweite Kernaufgabe ist die Dekontamination von Personal. Hierzu steht ein Gerätewagen (GW Dekon-P) zur Verfügung. Bei Einsatzlagen mit radioaktiven/nuklearen Gefahren ist das Betreiben eines Kontaminationsnachweisplatzes eine weitere Aufgabe des FZ. Dazu verfügt der FZ KatS & Dekon über eine komplette Ausstattung für eine Gruppe im Strahlenschutzeinsatz mit Körperschutzkleidung sowie Mess- und Nachweisgeräte. Die Besatzung des Fachzugs ist speziell für derartige Einsätze ausgebildet.

Durch die Ausstattung mit Chemikalienschutzanzügen kann der FZ auch bei Gefahrguteinsätzen eingesetzt werden.

Weiter können auf Anforderung ein AB-Mulde und ein AB-Teleskoplader Einsatzstellen zugeführt werden.

 

Der Fachzug KatS & Dekon ist in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen stationiert.

Beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) werden von den Einsatzkräften regelmäßig Sonderlehrgänge für CBRN-Einsatzlagen besucht.

Der FZ KatS & Dekon arbeitet mit den anderen Fachzügen der Umweltschutzeinheit sowie den örtlichen Einsatzkräften eng zusammen.

 

AB-AS auf Wechsellader
Dekon-P
Manitou
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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