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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

24.​10.​2026 - Uhr

 

25.​10.​2026

 

30.​10.​2026 bis 06.​11.​2026

 
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Tag der offenen Tür

25.​10.​2026

Am Sonntag, 25. Oktober 2026, öffnet die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Stadthagen von 10 bis 17 Uhr ihre Türen. 

 

Die Kreisfeuerwehr Schaumburg präsentiert ihre Einheiten, moderne Einsatzfahrzeuge und technische Ausrüstung und bietet spannende Einblicke in Ausbildung und Feuerwehrarbeit.

Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Vorführungen, Informationen zur Höhenrettung, technischen Hilfeleistung und Waldbrandbekämpfung sowie Drohnenflügen u.v.m.

 

Bei geführten Rundgängen kann außerdem der Erweiterungsbau der FTZ besichtigt werden. Für Kinder gibt es kreative Angebote, Airbrush-Tattoos und eine Hüpfburg. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Veranstaltungsdetails

Wann: Sonntag, 25. Oktober 2026, 10 bis 17 Uhr

Wo: Feuerwehrtechnische Zentrale, Vornhäger Straße 66b, Stadthagen

 

Hinweis: Auf dem Gelände der FTZ stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie umliegende Parkmöglichkeiten.

Die Kreisfeuerwehr Schaumburg freut sich auf zahlreiche Gäste!

 
 

Veranstaltungsort

FTZ Stadthagen

 
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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