Einsatz "Kampfmittelfund"
Kampfmittelfund in Rinteln
Am Montag wurde die Drohne der Kreisfeuerwehr zusammen mit dem Team Presse zu einer großflächigen Evakuierung nach Rinteln alarmiert.
Bei Gartenarbeiten wurde eine britische Flakgranate aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Nach Begutachtung durch den Kampfmittelräumdienst wurde die Granate als instabil eingeschätzt und musste kontrolliert gesprengt werden.
Hierfür wurde ein 300 Meter Radius festgelegt, der evakuiert werden musste.
Für die Einschätzung und Überwachung der Lage aus der Luft wurde die Drohne eingesetzt.
Gegen 16.30 Uhr konnte die Flakgranate kontrolliert gesprengt werden.
Neben der Kreisfeuerwehr waren die örtlichen Wehren der Stadt Rinteln und weitere Hilfs- und Rettungsorganisationen an diesem Einsatz beteiligt.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







