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Einsatzcoins an den 4. Zug KFB Süd überreicht

22.​11.​2019

Der 4. Zug der Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) Süd hat sich am vergangenen Freitag zum Jahresabschlussdienst im Feuerwehrhaus Tallensen-Echtorf getroffen. Während des Dienstes erhielten die ehrenamtlichen Brandschützer, die beim Moorbrand 2018 im Einsatz waren, die Einsatzcoins der Bundeswehr überreicht. Während des Dienstes blickten die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder noch einmal auf den Meppener Moorbrand zurück, der auf einem Bundeswehrgelände im September 2018 ausbrach. 

 

Der Rückblick hatte einen besonderen Grund:
Die am Einsatz beteiligten Mitglieder des 4. Zuges "Wassertransport" unter Zugführer
Tobias Melitz sowie die der Führungsgruppe der Kreisfeuerwehrbereitschaft Süd erhielten vom stellvertretenden Kreisbrandmeister Dirk Hahne und vom Bereitschaftsführer Dirk Dehne die Coins überreicht. Die Bundeswehr hatte als Dank für den Einsatz eigens dafür kreiierte Medaillien, sogenannte Einsatzcoins, anfertigen lassen, die den Einsatzkräften überreicht werden sollen.

Text: Kreisfeuerwehr Schaumburg, Bild: Feuerwehr

 

Bild zur Meldung: Einsatzcoins an den 4. Zug KFB Süd überreicht

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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