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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 
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Alle Einsätze der Einsatzart "Gefahrgut Klein"

In dieser Ansicht sehen Sie alle Einsätze, welche der Einsatzart Gefahrgut Klein zugeordnet sind.

Zeitraum von
bis


2026
Einsatz Fachberater Umweltschutzeinheit
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Alarmierung:
28.06.2026
Einsatzort:
Bückeburg
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2025
Einsatz Umweltschutzeinheit
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Alarmierung:
06.07.2025
Einsatzort:
Rinteln
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2025
Kontrolle Einsatzstelle
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Alarmierung:
01.03.2025
Einsatzort:
Samtgemeinde Nenndorf
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2025
Unbekannte Flüssigkeit auf Gewässer – Feuerwehr und Umweltschutzeinheit des Landkreis Schaumburg (USE) im Einsatz
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Alarmierung:
28.02.2025
Einsatzort:
Samtgemeinde Nenndorf
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2023
Kurze Nacht für die Feuerwehren der Samtgemeinde Eilsen
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Alarmierung:
12.02.2023 um 22:33 Uhr
Einsatzort:
SG Eilsen
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2022
Gasleck unter Lüdersfelder Straße
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Alarmierung:
12.09.2022 um 14:24 Uhr
Einsatzort:
Lauenhagen
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2021
Einsatz Kreisfeuerwehr
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Alarmierung:
04.02.2021
Einsatzort:
Lauenau
2020
Gasleitung bei Arbeiten beschädigt
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Alarmierung:
07.08.2020
Einsatzort:
Samtgemeinde Sachsenhagen
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2020
Großaufgebot im Lauenauer Industriegebiet
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Alarmierung:
22.06.2020
Einsatzort:
Samtgemeinde Rodenberg
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2020
Gasgeruch im Gebäude
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Alarmierung:
07.04.2020
Einsatzort:
Samtgemeinde Nienstädt
 
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen